Befreiung von einzelnen Fächern

Schüler mit Hochschulzugangsberechtigung und Umschüler bzw. Schüler mit einer Zweitausbildung können auf Antrag vom Allgemeinbildenden Unterricht befreit werden.

 

Religion

Die Befreiung für Hochschulzugangsberechtigte und Umschüler bzw. Schüler mit Zweitausbildung ist auf Antrag möglich.

 

Deutsch

Die Befreiung für Hochschulzugangsberechtigte und Umschüler bzw. Schüler mit Zweitausbildung ist an der Staatlichen Berufsschule I Deggendorf nicht möglich. (Berufssprache Deutsch)

 

Politik und Gesellschaft

Eine Befreiung kann nur erfolgen, wenn bereits eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf absolviert wurde und die zuständige Kammer (IHK oder HWK) bestätigt, dass die Leistungen aus der Abschlussprüfung der Erstausbildung auf die Zweitausbildung/Umschulung anerkannt werden. Das Anerkennungsschreiben der Kammer ist notwendig.

  • Hier finden Sie das Antragformular der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz

Eine Befreiung für Hochschulzugangsberechtigte kann nicht gewährt werden. 

 

Sport

Eine Befreiung für alle Auszubildenden ist grundsätzlich nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Eine Befreiung für Umschüler aus gesundheitlichen Gründen ist möglich.

 

Englisch

Eine Befreiuung ist grundsätzlich nicht möglich, wenn Englisch Teil des Fachunterrichts ist.

Bei Umschülern ist eine Befreiung möglich, wenn nachweislich mehr als 10 Jahre kein Englischunterricht besucht wurde.
 

https://www.bs1deg.de/pdf/download/s02-befreiung-von-einzelnen-faechern-12-37-54-28-03-23.pdf 

Zu beachten ist:

Die Befreiung gilt jeweils für die gesamte Ausbildung an der Staatlichen Berufsschule I Deggendorf.  Die Befreiung im Fach Sport erlischt nach Ablauf des Attestes und muss gegebenenfalls erneut beantragt werden. 

Mit der Befreiung in einzelnen Pflichtfächern ist die Zuerkennung des Mittleren Bildungsabschlusses gemäß § 48 BSO nicht mehr möglich.

Auch eine Würdigung für besondere Leistungen im Schulabschluss (Staatspreis, Schulpreis, Preis des Fördervereins ...) kann nicht erfolgen.

 

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