(Tischler-Schreiner-Maschinenlehrgang-Teil1) für einen Lehrgang der überbetrieblichen Grundbildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im Tischlerhandwerk
Einführung in das Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen
Maßnahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung beachten und anwenden.
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich integriert zu vermittelnde Qualifikation: Heben von Lasten mit und ohne technische Hilfsmittel (nicht Krane und Flurförderzeuge)
Die Übungen an Maschinen dürfen nur unter Verwendung der geeigneten Arbeits- und Schutzvorrichtungen sowie mit entsprechender Schutzkleidung ausgeführt werden.
Es wird empfohlen, den Lehrgang in der zweiten Hälfte des ersten Ausbildungsjahres durchzuführen. Vorausgesetz wird, dass die grundlegenden Fertigkeiten der Handarbeit vermittelt wurden.
Die Werkstücke und Arbeiten des Lehrgangs werden in der Holz-BG in Abstimmung mit dem Bundesverband HKH vorgegeben.
in das Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen und von Vorrichtungen unter Beachtung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, Einsatz von Arbeitshilfen, Ergometrie.
Arbeiten an Tisch- und Formatkreissägen
Arbeiten an Bandsägemaschinen
Arbeiten mit Handkreissägemaschinen
Arbeiten an Handstichsägemaschinen
Arbeiten an Abrichthobelmaschinen
Arbeiten an Dickenhobelmaschinen
Arbeiten mit Handhobelmaschinen
Arbeiten mit Handoberfräsmaschinen
Arbeiten mit Formfedernutfräse