Metallbauer/innen der Fachrichtung Konstruktionstechnik planen, fertigen und montieren Konstruktionen aus Profilen, z.B. Tore, Türen, Treppen, Geländer, Vordächer, Gitter, Fassadenelemente, Fenster aus Stahl oder anderen Metallen. Sie stellen diese i.d.R. speziell nach Kundenwunsch her.
Wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten:
Schüler mit Ausbildungsbetrieb in Stadt und Landkreis Deggendorf: alle Ausbildungsjahre werden an der BS1 Deggendorf beschult:
Ab 2. Ausbildungsjahr zusätzlich aus folgenden Landkreisen:Gemeinden aus dem
Schüler mit Ausbildungsbetrieb in Stadt und Landkreis Deggendorf werden wie folgt beschult:
Schüler aus den Landkreisen
werden im 1.Ausbildungsjahr in Dingolfing, Straubing bzw. Regen unterrichtet, im 2. Ausbildungsjahr an der BS1 Deggendorf und im 3./4. Ausbildungsjahr an der Berufsschule Vilshofen.
Teil 1: Gewichtung 30% à Mitte 2. Ausbildungsjahr (Mai)
Teil 2: Gewichtung 70% à Ende 4. Ausbildungsjahr (Januar)
Prüfungstermine siehe Fachverband Metallbau
Bestehensregeln:
Die Theorieprüfung Teil2 ist bestanden, wenn zwei der drei Prüfungsteile (Funktionsanalyse, Konstruktionstechnik, Sozialkunde) mindestens mit "ausreichend" bewertet worden sind.
Ergänzungsprüfung:
Teilnehmen können Prüflinge, die die praktische Prüfung bestanden haben, aber schriftlich durchgefallen sind.
Der Prüfling darf nur in einem theoretischen Prüfungsfach (von Teil2) eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Der Prüfling stellt schriftlich den Antrag zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung und bestimmt, in welchem Prüfungsfach er nachgeprüft werden möchte. Dazu kann der Prüfungsausschuss von sich aus einen Vorschlag machen.
Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung liegt bei höchstens 15 Minuten.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung ist:
Beispiel:
Geht der Prüfling mit einer "ungenügenden" und einer "mangelhaften" Prüfungsleistung in die mündliche Ergänzungsprüfung, muss im Prüfungsbereich mit der Note "ungenügend" geprüft werden.
Bei der Note "ungenügend" müssen mindestens 25 von 100 Punkten erreicht worden sein, um hier teilnehmen zu können, ansonsten ist hier ein Bestehen des Prüfungsfaches selbst bei 100%igen Prüfungsleistung in der Ergänzungsprüfung nicht mehr möglich.
Die Prüfung ist bestanden, wenn nach der mündlichen Ergänzungsprüfung bei zwei der drei Theorieteile mindestens "ausreichende" Prüfungsleistungen ausgewiesen worden sind.
Zur Wiederholungsprüfung nach der Ergänzungsprüfung steht an, wenn in einem der drei Theorieteile eine "ungenügende" Prüfungsleistung ausgewiesen wurde.
Werden in den drei Theorieteilen zwei- oder dreimal Prüfungsleistungen mit "mangelhaft" oder schlechter ausgewiesen, muss der Prüfling ebenfalls die Wiederholungsprüfung ablegen.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung muss der Prüfling auf dem Formular "Anmeldung zu Wiederholungsprüfung" schriftlich beantragen, von mindestens "ausreichenden" Prüfungsleistungen im Sinne der Ausbildungsordnung befreit zu werden, andernfalls muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.