Folgende Schulabschlüsse können an der Berufsschule erreicht werden.
Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule wird verliehen
Der Mittlere Schulabschluss wird mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule verliehen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:
(vgl. Art. 11, Abs. 2 BayEUG, § 48 BSO)
Möglichkeiten zum Nachwies ausreichender Englischkenntnisse für den Mittleren Schulabschluss an der Berufsschule:
Es wird der Leistungsstand eines fünfjährigen Pflichtunterrichts zugrunde gelegt.
Das Zertifikat ist europaweit anerkannt. Besonderheit: Es ist keine bestimmte Note notwendig, es müssen lediglich beide Prüfungsteile (mündlich und schriftlich) bestanden werden.
In Ausnahmefällen kann eine andere moderne Fremdsprache als Englisch anerkannt werden. Härteanträge z.B. bei nichtdeutscher Mutter- oder Herkunftssprache sind an die Regierung von Niederbayern zu richten.
(vgl. Art. 11 Abs. 2 BayEUG und § 48 BSO)
Der Qualifizierte berufliche Bildungsabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss und wird auf Antrag von der Haupt- bzw. Mittelschule ausgestellt, an der der Qualifizierende Hauptschulabschluss (Quali) erworben wurde.
(vgl. Art. 7a, Abs 5 BayEUG)
Voraussetzungen (vgl. § 69 MSO)
Der DQR ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er soll zum einen die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Um transparenter zu machen, welche Kompetenzen im deutschen Bildungssystem erworben werden, definiert er acht Niveaus, die den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können. Der EQR dient als Übersetzungsinstrument, das hilft, nationale Qualifikationen europaweit besser verständlich zu machen. Als nationale Umsetzung des EQR berücksichtigt der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.