1. Berufliche Bildung vor der Berufsschule
1803 > Einführung der Sonn- und Feiertagsschule als Pflichtschule in Bayern
In einer Verfügung wird ausgesprochen, dass Buben und Mädchen vom 12. bis zum 18. Lebensjahr zum Besuch dieser Schule anzuhalten sind und dass sie weder ein Anwesen übernehmen noch eine Ehe abschließen dürfen, wenn sie nicht den Besuch dieser Schule nachweisen können. Auch für die Ablegung der Gesellenprüfung ist der Besuch der Feiertagsschule Vorbedingung.
1825 > Genehmigung einer Zeichenschule für Feiertagsschüler in Deggendorf
Hier lernen sie Ornamentzeichnen und auch Modellieren.
1864 > Die Handwerksfeiertagsschule wird durch eine Verordnung zur gewerblichen Fortbildungsschule. Sie steht nun gleichberechtigt neben der Sonn- und Feiertagsschule, ihr Besuch ist weiterhin freiwillig. Versuchsweise wird in Deggendorf eine einklassige Fortbildungsschule eröffnet.
1869 > Der Stadtmagistrat beschließt die Einführung eines zweiten Kurses und berät über einen Schulhausneubau. Es kommt jedoch nur zur Anmietung eines Raumes. Wegen zu geringen Besuches wird die Fortbildungsschule wieder eingestellt.
1872 > Wiedereröffnung
Ein Zimmer im städtischen Spital dient als Unterrichtsraum.
1895 > Umwandlung der Fortbildungsschule, vorher Handwerksfeiertagsschule, in eine dreizügige Tagesfortbildungsschule.
1900 > Es erfolgt die Auflassung der dreizügige Fortbildungsschule. An ihre Stelle tritt die vierzügige königliche Realschule.
1902 > Gründung der gewerblichen Abendfortbildungsschule als Nebenanstalt der Realschule
Sie untersteht dem Rektorat der Realschule. Alle Lehrlinge sind zu ihrem Besuch verpflichtet. Die Schule zählt 97 Schüler.