Schülersprecher (von links nach rechts) Schwarzkopf Viktor - 3. Schülersprecher, Gueter Elias - 2. Schülersprecher, Alexander Baumgärtler - 1. Schülersprecher
Täglich treffen in unserem Schulzentrum mehrere tausend Menschen aufeinander. Sie besuchen verschiedene Schularten, haben unterschiedliche Interessen und Absichten, kommen aus vielen verschiedenen Ländern und sind geprägt von ihrer jeweiligen Kultur.
Wo täglich so viele junge Menschen miteinander leben und arbeiten, muss dies entsprechend organisiert sein. Damit dabei auch die Interessen und Probleme unserer Schüler mit einbezogen werden können, gibt es die Schülermitverantwortung kurz die SMV. Hier arbeiten Schüler an der Gestaltung unsrer Schule mit. Sie vertreten dabei in erster Linie die Interessen der Mitschüler und werden deshalb von den Schülern in einer Klassensprecherversammlung gewählt.
Da viele unserer Schüler nur an einem Wochentag anwesend sind, werden dazu jeweils sogenannte Tagessprecher gewählt. Aus diesen wiederum wird ein Schülersprecher für unsere ganze Schule gewählt.
Aufgabe der SMV ist es nicht nur übertragene Aufgaben z.B. der Schulleitung auszuführen, sondern viel mehr, sie soll etwas „mitverantworten“ und Initiative für die Interessen der Mitschüler ergreifen. Deshalb ist die Mitwirkung im Leben unserer Berufsschule und Gemeinschaftsleben unseres Schulzentrums ein wichtiger Punkt. Die SMV soll bei der Erziehung der Schüler zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein ihren möglichen Beitrag leisten.
Insbesondere soll die SMV die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. Die Wahrnehmung der „fachlichen“ Interessen der Schüler kann da bedeuten, dass Klassensprecher das Recht haben aktiv zu werden, wenn z.B. der Unterricht eines Lehrers nur für wenige Schüler verständlich ist. „Soziale“ Interessen der Schüler fördern, meint z.B. auch die Integration von Außenseitern in einer Klasse zu ermöglichen. Die „politischen“ Interessen können z.B. durch Informationsveranstaltungen vor Wahlterminen ebenso gefördert werden wie durch die Teilnahme von Schülervertretern an der Schulkonferenz und anderen schulischen Gremien, in denen für die Schule wichtige Entscheidungen gefällt werden.
Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere:
Juni 2015 > Spendenaktion an der Staatlichen Berufsschule I Deggendorf für Erdbebenopfer in Nepal
Auf Anregung von Fachoberlehrer Hans Kürschner führt die Staatliche Berufsschule I Deggendorf eine freiwillige Sammlung unter Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern zu Gunsten der Erdbebenopfer in Nepal durch.
Die Organisation dieser Spendenaktion wird federführend geleitet durch die Fach-schaften Religion und Sozialkunde unter der Leitung von StD Edmund Nestmeier und OStR Markus Lautenbacher, durch den Beratungslehrer StD Josef Wagner und durch OStR Wilhelm Huber. Auch die Schülermitverantwortung und der Personalrat der Berufsschule unter dem Personalratsvorsitzenden OStR Michael Karl unterstützen das Projekt. Das gesammelte Geld wird im Anschluss den zwei Hilfsorganisationen „Hilfe für Betrawati e.V.“ und „Kleine Hilfe e.V. Deggendorf“ übergeben.
Als Auftaktveranstaltung fand am 18. Juni 2015 auf Einladung der SMV eine Klas-sensprecherveranstaltung statt, in der Stefan Heigl als Vertreter der Hilfsorganisation „Hilfe für Betrawati e.V.“ den 36 anwesenden Klassensprecherinnen und Klassensprechern die Aktion vorstellte. Diese gaben die Informationen an ihre jeweiligen Klassen weiter.
Tagessprecher Montag (von links nach rechts): Müller Lewin, Blaga Alexia-Ioana, Wenisch Manuel
Tagessprecher Dienstag (von links nach rechts): Kraus Moritz, Frankl Jonas, Schwarzkopf Viktor
Tagessprecher Mittwoch (von links nach rechts): Engl Romina, Gueter Elias, Baumgärtler Alexander
Tagessprecher Donnerstag (von links nach rechts): Bachmaier Matthias, Tiefensee Tom, Kaleci Eray
Tagessprecher am Freitag (von links nach rechts): Müller Laurin, Lehner Tim, Buchner Johannes
Auszug aus der BSO
Bild: Fotolia.com - Virtua73 (Roter Paragraph)
(1) 1 Veranstaltungen im Rahmen der Schülermitverantwortung unterliegen der Aufsicht der Schule.
2 Die Durchführung einer Veranstaltung und die Bildung von Arbeitsgruppen sind unter der Angabe des Zwecks, der Beteiligten und der Leitung der Schulleiterin oder dem Schulleiter rechtzeitig anzuzeigen.
(2) 1 Die Verbreitung schriftlicher Mitteilungen im Rahmen der Schülermitverantwortung an die Schülerinnen und Schüler ist nur dem Schülerausschuss und dem Tagessprecherausschuss gestattet.
2 Sie bedarf der Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters.
(3) Ein Mitglied der Schülervertretung scheidet mit Verlust der Wählbarkeitsvoraussetzungen, bei schriftlichem Verlangen seiner Erziehungsberechtigten sowie bei Rücktritt aus seinem Amt aus.
(4) Über das Verfahren der Wahl der Verbindungslehrkräfte entscheidet der Schülerausschuss oder der Tagessprecherausschuss, wenn kein Schülerausschuss gebildet wird, im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.
(1) Einrichtungen der Schülervertretung sind:
1. Klassensprecherinnen und Klassensprecher sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter,
2. Klassensprecherversammlung,
3. Tagessprecherausschuss,
4. Schülerausschuss.
(2) 1 Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher der an den einzelnen Tagen anwesenden Klassen bilden eine Klassensprecherversammlung.
2 Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher von Klassen, die an mehreren Tagen in der Woche anwesend sind, gehören der Klassensprecherversammlung des Wochentags an, den die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen Aufteilung bestimmt.
3 Die Klassensprecherversammlungen nehmen die Aufgaben nach Art. 62 Abs. 4 Satz 2 BayEUG für die von ihnen vertretenen Schülerinnen und Schüler wahr.
(3) 1 Die Klassensprecherversammlung wählt drei Tagessprecherinnen oder Tagessprecher; diese bilden den Tagessprecherausschuss.
2 Der Tagessprecherausschuss nimmt die Aufgaben und Rechte des Schülerausschusses nach Art. 62 Abs. 5 BayEUG wahr, soweit ein Schülerausschuss nicht gebildet wird.
(4) 1 Die Tagessprecherausschüsse wählen die Schülervertreterin oder den Schülervertreter und die Stellvertreterin oder den Stellvertreter für den Berufsschulbeirat.
2 Die Tagessprecherausschüsse können ferner einen aus drei Schülersprecherinnen oder Schülersprechern bestehenden Schülerausschuss bilden.
3 Wird ein Schülerausschuss gebildet, nimmt er anstelle der Tagessprecherausschüsse die Aufgaben und Rechte des Schülerausschusses nach Art. 62 Abs. 5 BayEUG wahr.
4 § 13 Sätze 3 und 4 finden entsprechende Anwendung.
(5) An Außenstellen von Berufsschulen werden eigene Einrichtungen der Schülervertretung eingerichtet.
1 Die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter werden innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtsbeginn jeweils für ein Schuljahr gewählt.
2 Wahlleiterin bzw. Wahlleiter ist die Klassenleiterin bzw. der Klassenleiter.
3 Scheidet eine Klassensprecherin, ein Klassensprecher, eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter aus dem Amt aus, findet für den Rest des Schuljahres eine Neuwahl statt.
4 Gleiches gilt, wenn mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten dies verlangen.
1 Für jeden Schultag werden Tagessprecherinnen und Tagessprecher aus dem Kreis der anwesenden Klassensprecherinnen und Klassensprecher für jeweils ein Schuljahr gewählt.
2 Wahlleiterin bzw. Wahlleiter ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Lehrkraft.
3 Scheidet eine Tagessprecherin oder ein Tagessprecher aus dem Amt aus, findet für den Rest des Schuljahres eine Neuwahl statt.
4 Gleiches gilt, wenn mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten dies verlangen.
(1) 1 Die notwendigen Kosten der Schülermitverantwortung trägt der Aufwandsträger im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
2 Aufwendungen der Schülermitverantwortung können ferner durch Zuwendungen Dritter oder durch Einnahmen aus Veranstaltungen finanziert werden.
(2) Finanzielle Zuwendungen an die Schule für Zwecke der Schülermitverantwortung dürfen nur entgegengenommen werden, wenn sie nicht mit Bedingungen verknüpft sind, die der Aufgabe der Schülermitverantwortung widersprechen.
(3) 1 Über die aus Zuwendungen Dritter sowie die aus Veranstaltungen zur Verfügung stehenden Einnahmen und deren Verwendung ist ein Nachweis zu führen.
2 Die Verwaltung der Gelder und die Führung des Nachweises obliegen dem Schülerausschuss gemeinsam mit einer von der Schulleiterin oder dem Schulleiter bestellten Lehrkraft; eine Überprüfung erfolgt in regelmäßigen Abständen durch ein Mitglied der Schulleitung und ein Mitglied der Klassensprecherversammlung.