"Demokratien sind nur lebensfähig, wenn sie von ihren Bürgern verstanden werden." (Giovanni Sartori, italienischer Politikwissenschaftler und Philosoph)
"Der demokratische Rechtsstaat lebt vom mündigen Mitdenken und Mittun seiner Bürgerinnen und Bürger und ihrer Bereitschaft, sich selbst- und sozialverantwortlich ein Urteil zu bilden, in der Verfassung normierte Regeln und Werte zu respektieren und sich für sie zu engagieren." ("Münchner Manifest" vom 26. Mai 1997)
Diese beiden Zitate sind dem Fachprofil des Sozialkundelehrplans vom April 2011 als Motto vorangestellt. Dadurch soll verdeutlicht werden, dass der Sozialkundeunterricht in der Berufsschule den Schülerinnen und Schülern helfen soll, sich in der Gesellschaft zu orientieren, und sie zur aktiven Teilhabe zu motivieren.
Sozialkundeunterricht darf deshalb nicht auf der Ebene der reinen Wissensvermittlung stehen bleiben. Die Schüler müssen vielmehr lernen, nach Prüfung ihrer eigenen Standpunkte verantwortbare Entscheidungen zu treffen und zu begründen.
Um das zu erreichen, müssen die Schüler dazu motiviert werden, sich mit kontroversen Situationen auseinanderzusetzen, und lernen, unterschiedliche Meinungen zu akzeptieren. Durch aktivierende Methoden und Schülerselbsttätigkeit sollen außerdem die allseits geforderten Schlüsselqualifikationen Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz erworben und vernetzt werden. Dabei wird im Unterricht stark darauf geachtet, grundsätzlich aktuelle Entwicklungen und Ereignisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen zu stellen.
Um die geforderten Kompetenzen optimal zu fördern, wurden an unserer Berufsschule für jede Jahrgangsstufe didaktische Jahrespläne angefertigt. In diesem Sinne behandelt der Sozialkundeunterricht folgende Lerngebiete:
Das Fach Sozialkunde wird in der Abschlussprüfung bei allen Kammern und Innungen unter der Bezeichnung "Wirtschaft und Sozialkunde" abgeprüft. Dabei beschränken sich die Fragen jedoch auf den Stoff der 10. und der 12. Jahrgangsstufe.
Die Prüfung setzt sich aus gebundenen und ungebundenen Fragen zusammen und wird je nach Prüfungsordnung unterschiedlich gewichtet.
Wenn ein Schüler eine Umschulung bzw. Zweitausbildung durchläuft, kann unter Umständen durch die Industrie- und Handelskammer Niederbayern (IHK) bzw. die Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz (HWK) eine Befreiung vom Sozialkundeunterricht genehmigt werden. Die Bestätigung der Kammer ist der Schule vorzulegen.