SMV & Verbindungslehrer

Schülersprecher (von links nach rechts) Sagerer Moritz – 1. Schülersprecher, Lieske Ailine – 2. Schülersprecherin, Huber Alexander – 3. Schülersprecher

Aufgaben der SMV

Täglich treffen in unserem Schulzentrum mehrere tausend Menschen aufeinander. Sie besuchen verschiedene Schularten, haben unterschiedliche Interessen und Absichten, kommen aus vielen verschiedenen Ländern und sind geprägt von ihrer jeweiligen Kultur.

Wo täglich so viele junge Menschen miteinander leben und arbeiten, muss dies entsprechend organisiert sein. Damit dabei auch die Interessen und Probleme unserer Schüler mit einbezogen werden können, gibt es die Schülermitverantwortung kurz die SMV. Hier arbeiten Schüler an der Gestaltung unsrer Schule mit. Sie vertreten dabei in erster Linie die Interessen der Mitschüler und werden deshalb von den Schülern in einer Klassensprecherversammlung gewählt.

Da viele unserer Schüler nur an einem Wochentag anwesend sind, werden dazu jeweils sogenannte Tagessprecher gewählt. Aus diesen wiederum wird ein Schülersprecher für unsere ganze Schule gewählt.

Aufgabe der SMV ist es nicht nur übertragene Aufgaben z.B. der Schulleitung auszuführen, sondern viel mehr, sie soll etwas „mitverantworten“ und Initiative für die Interessen der Mitschüler ergreifen. Deshalb ist die Mitwirkung im Leben unserer Berufsschule und Gemeinschaftsleben unseres Schulzentrums ein wichtiger Punkt. Die SMV soll bei der Erziehung der Schüler zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein ihren möglichen Beitrag leisten.

Insbesondere soll die SMV die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. Die Wahrnehmung der „fachlichen“ Interessen der Schüler kann da bedeuten, dass Klassensprecher das Recht haben aktiv zu werden, wenn z.B. der Unterricht eines Lehrers nur für wenige Schüler verständlich ist. „Soziale“ Interessen der Schüler fördern, meint z.B. auch die Integration von Außenseitern in einer Klasse zu ermöglichen. Die „politischen“ Interessen können z.B. durch Informationsveranstaltungen vor Wahlterminen ebenso gefördert werden wie durch die Teilnahme von Schülervertretern an der Schulkonferenz und anderen schulischen Gremien, in denen für die Schule wichtige Entscheidungen gefällt werden.

Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere:

  • die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen,
  • die Übernahme von Ordnungsaufgaben,
  • die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler und die Mithilfe bei der Lösung von Konflikten.
  • Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrkräfte, die Leitung der Schule und zu übermitteln
  • auf Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen
  • Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei der Schulleitung vorzubringen
  • Mitwirkung bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen
  • Unterbreitung von Anregungen und Vorschlägen zur Gestaltung von Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht
 

Tagessprecher Montag

Tagessprecher Montag (von links nach rechts): Sagerer Moritz, Bauer Justin, Huber Alexander

  1. Tagessprecher: Sagerer Moritz
  2. Tagessprecher: Bauer Justin 
  3. Tagessprecher: Huber Alexander 

Tagessprecher Dienstag

Tagessprecher Dienstag (von links nach rechts): Rathberger Lukas, Baumeister Erik, Hyseni Ensar

  1. Tagessprecher: Rathberger Lukas
  2. Tagessprecher: Baumeister Erik
  3. Tagessprecher: Hyseni Ensar

Tagessprecher Mittwoch

Tagessprecher Mittwoch (von links nach rechts): Voigt Nico, Wallitscheck Franziska, Eiteneier Mike

  1. Tagessprecher: Voigt Nico
  2. Tagessprecher: Wallitscheck Franziska
  3. Tagessprecher: Eiteneier Mike

Tagessprecher Donnerstag

Tagessprecher Donnerstag (von links nach rechts): Vogl Valentin, Lieske Ailine, Rackl Florian

  1. Tagessprecher: Vogl Valentin
  2. Tagessprecher: Lieske Ailine
  3. Tagessprecher: Rackl Florian

Tagessprecher Freitag

Tagessprecher am Freitag (von links nach rechts): Häuser Luca, Hirsch Manuel, Waindinger Leonardo

  1. Tagessprecher: Häuser Luca
  2. Tagessprecher: Hirsch Manuel
  3. Tagessprecher: Waindinger Leonardo
 

Berufsschulordnung (BSO)

Auszug aus der BSO:

§ 10 Schülermitverantwortung, Verbindungslehrkräfte

(1) 1   Veranstaltungen im Rahmen der Schülermitverantwortung unterliegen der Aufsicht der Schule.

2   Die Durchführung einer Veranstaltung und die Bildung von Arbeitsgruppen sind unter der Angabe des Zwecks, der Beteiligten und der Leitung der Schulleiterin oder dem Schulleiter rechtzeitig anzuzeigen.

(2) 1   Die Verbreitung schriftlicher Mitteilungen im Rahmen der Schülermitverantwortung an die Schülerinnen und Schüler ist nur dem Schülerausschuss und dem Tagessprecherausschuss gestattet.

2   Sie bedarf der Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters.

(3)   Ein Mitglied der Schülervertretung scheidet mit Verlust der Wählbarkeitsvoraussetzungen, bei schriftlichem Verlangen seiner Erziehungsberechtigten sowie bei Rücktritt aus seinem Amt aus.

(4)   Über das Verfahren der Wahl der Verbindungslehrkräfte entscheidet der Schülerausschuss oder der Tagessprecherausschuss, wenn kein Schülerausschuss gebildet wird, im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

§ 11 Einrichtungen der Schülervertretung 

(1)   Einrichtungen der Schülervertretung sind:
1. Klassensprecherinnen und Klassensprecher sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter,
2. Klassensprecherversammlung,
3. Tagessprecherausschuss,
4. Schülerausschuss.
(2) 1   Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher der an den einzelnen Tagen anwesenden Klassen bilden eine Klassensprecherversammlung.

2   Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher von Klassen, die an mehreren Tagen in der Woche anwesend sind, gehören der Klassensprecherversammlung des Wochentags an, den die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen Aufteilung bestimmt.

3   Die Klassensprecherversammlungen nehmen die Aufgaben nach Art. 62 Abs. 4 Satz 2 BayEUG für die von ihnen vertretenen Schülerinnen und Schüler wahr.

(3) 1   Die Klassensprecherversammlung wählt drei Tagessprecherinnen oder Tagessprecher; diese bilden den Tagessprecherausschuss.

2   Der Tagessprecherausschuss nimmt die Aufgaben und Rechte des Schülerausschusses nach Art. 62 Abs. 5 BayEUG wahr, soweit ein Schülerausschuss nicht gebildet wird.

(4) 1   Die Tagessprecherausschüsse wählen die Schülervertreterin oder den Schülervertreter und die Stellvertreterin oder den Stellvertreter für den Berufsschulbeirat.

2   Die Tagessprecherausschüsse können ferner einen aus drei Schülersprecherinnen oder Schülersprechern bestehenden Schülerausschuss bilden.

3   Wird ein Schülerausschuss gebildet, nimmt er anstelle der Tagessprecherausschüsse die Aufgaben und Rechte des Schülerausschusses nach Art. 62 Abs. 5 BayEUG wahr.

4   § 13 Sätze 3 und 4 finden entsprechende Anwendung.

(5)   An Außenstellen von Berufsschulen werden eigene Einrichtungen der Schülervertretung eingerichtet.

§ 12 Klassensprecherinnen und Klassensprecher

1   Die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter werden innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtsbeginn jeweils für ein Schuljahr gewählt.

2   Wahlleiterin bzw. Wahlleiter ist die Klassenleiterin bzw. der Klassenleiter.

3   Scheidet eine Klassensprecherin, ein Klassensprecher, eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter aus dem Amt aus, findet für den Rest des Schuljahres eine Neuwahl statt.

4   Gleiches gilt, wenn mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten dies verlangen.

§ 13 Tagessprecherinnen und Tagessprecher

1   Für jeden Schultag werden Tagessprecherinnen und Tagessprecher aus dem Kreis der anwesenden Klassensprecherinnen und Klassensprecher für jeweils ein Schuljahr gewählt.

2   Wahlleiterin bzw. Wahlleiter ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Lehrkraft.

3   Scheidet eine Tagessprecherin oder ein Tagessprecher aus dem Amt aus, findet für den Rest des Schuljahres eine Neuwahl statt.

4   Gleiches gilt, wenn mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten dies verlangen.

§ 14  Finanzierung und finanzielle Abwicklung von Veranstaltungen der Schülermitverwaltung

(1) 1   Die notwendigen Kosten der Schülermitverantwortung trägt der Aufwandsträger im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

2   Aufwendungen der Schülermitverantwortung können ferner durch Zuwendungen Dritter oder durch Einnahmen aus Veranstaltungen finanziert werden.

(2)   Finanzielle Zuwendungen an die Schule für Zwecke der Schülermitverantwortung dürfen nur entgegengenommen werden, wenn sie nicht mit Bedingungen verknüpft sind, die der Aufgabe der Schülermitverantwortung widersprechen.

(3) 1   Über die aus Zuwendungen Dritter sowie die aus Veranstaltungen zur Verfügung stehenden Einnahmen und deren Verwendung ist ein Nachweis zu führen.

2   Die Verwaltung der Gelder und die Führung des Nachweises obliegen dem Schülerausschuss gemeinsam mit einer von der Schulleiterin oder dem Schulleiter bestellten Lehrkraft; eine Überprüfung erfolgt in regelmäßigen Abständen durch ein Mitglied der Schulleitung und ein Mitglied der Klassensprecherversammlung.